Voraussetzungen

Wichtig für die Zusammenarbeit ist es, dass Sie selbst von der Notwendigkeit einer Veränderung, bzw. dem Wunsch nach Wachstum überzeugt sind. Veränderung und Wachstum bedeuten immer auch aktive Mitarbeit.

Natürlich gebe ich mit der Therapie, dem Coaching und passenden Methoden den Rahmen für Ihren Veränderungsprozess. Ich unterstütze Sie und begleite Sie auf Ihrem Weg. Gehen müssen Sie ihn jedoch selbst.

Formelle Voraussetzungen für die Behandlung

Als Privatpraxis arbeite ich mit privaten Krankenversicherungen zusammen. Es ist natürlich auch möglich, die Behandlungskosten privat zu übernehmen.

Wenn Sie privat versichert sind, ist es durchaus gängig, dass die Psychotherapie durch einen approbierten psychologischen Psychotherapeuten von Ihrer Krankenkasse übernommen wird. Welche Kosten dabei übernommen werden ist immer abhängig von Ihrer Krankenkasse und Ihrem Tarif. Bitte kontaktieren Sie vorab Ihre Krankenkasse und informieren Sie sich bezüglich der dortigen Rahmenbedingungen für eine Psychotherapie.

In der Regel lässt Ihnen die Krankenkasse dann alle notwendigen Unterlagen zeitnah per Post zu kommen. Bringen Sie diese einfach zu unserer ersten Therapiesitzung mit. Ich fülle die Formulare gemeinsam mit Ihnen aus.

Haben Sie Ihre Krankenkasse informiert und die Unterlagen vorliegen, kann nach dem Erstgespräch mit den vier probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) begonnen werden. In den Probesitzungen können wir uns gegenseitig kennenlernen und Ihr Anliegen ausführlich besprechen. Außerdem entwickeln wir in diesen Sitzungen konkrete Behandlungsziele und einen Behandlungsplan.

Erst danach wird die Kurz- oder Langzeittherapie beantragt.

Zwar ist meine Praxis eine Privatpraxis, das bedeutet ich kann gesetzlich Versicherte in der Regel nur als Selbstzahler aufnehmen. Jedoch ermöglicht das Kostenerstattungsverfahren auch gesetzlich Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen die Behandlung in einer Privatpraxis. So soll der bundesweite Mangel an Kassen-Therapieplätzen ausgeglichen und den Patienten unzumutbare Wartezeiten auf einen Therapieplatz erspart werden. Außerdem sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten in zumutbarer Zeit eine Psychotherapie zu ermöglichen (§13 Abs. 3 SGB V).

Wenn Sie also trotz intensiver Suche zeitnah keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz erhalten, steht Ihnen bei medizinischer Notwendigkeit auch die Behandlung bei einem gleich qualifizierten, approbierten Psychotherapeuten ohne Kassensitz zu. Dafür müssen Sie Ihrer Krankenkasse nachweisen können, dass Ihre Suche nach einem Behandlungsplatz bei TherapeutInnen mit einem Kassensitz erfolglos war.

TherapeutInnen mit Kassensitz finden Sie beispielsweise über die „Arztsuche“ der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg KVH. Außerdem unterstützt Sie die Terminservicestelle der KV Hamburg durch die Terminvereinbarung für ein Erstgespräch.

Gerne unterstütze ich Sie anschließend bei dem Antrag für die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Weitere Informationen finden Sie zudem hier:

Sollten Sie die Kosten für Psychotherapie oder Psychoonkologie selbst tragen, gilt wie bei Privatversicherten die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Honorargrundlage. Es wird der 2,3-fache Satz in Rechnung gestellt. Dies entspricht bei Verhaltenstherapie und Psychoonkologie derzeit 100,55 Euro pro Sitzung à 50 Minuten.

Preise

Im Folgenden finden Sie eine Kurzübersicht über mein Leistungsangebot und die Honorare im Rahmen der Einzeltherapie und –beratung. Ich rechne ab nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Leistung GOP-Ziffer Steigerungs-faktor Betrag
Anzahl
Psychotherapeutische
Sitzung (50 Min.)
870 2,3 100,55 € Nach Bedarf
Psychotherapeutische Sitzung
am Samstag, Sonn- oder
Feiertag, oder nach 20 Uhr
870 3,5 153,00 € Nach Bedarf
Erhebung der biographischen Anamnese 860 2,3 123,34 € Einmalig zu Beginn
Fragebogen-Diagnostik 857 1,8 12,17 € 1x pro Test, Anzahl nach Bedarf
Therapieantrag Erstbericht / ausführlicher Verlängerungsbericht
mit Einordnung in ein Krankheitsmodell, differenzialdiagnostischer Beurteilung, Prognose
85 2,3 67,03 € 1x je Arbeitsstunde
Therapieantrag (sonstige Anträge) 808 2,3 53,62 € Nach Bedarf
Ausfallhonorar (wenn Terminabsage nicht mind. 2 Tage vorher erfolgt)* 70,00 € 1x pro ausgefallene Stunde

* Das Ausfallhonorar ist keine GOP-Leistung und daher nicht erstattungsfähig!

Das Business Coaching wird privat oder vom Arbeitgeber finanziert.
60 Minuten Coaching kosten 120,00 €.

Preis auf Anfrage

Wichtig

Bitte sagen Sie vereinbarte Termine mindestens 48 Stunden vor dem Termin ab. Bei einer späteren Terminabsage muss ich Ihnen den Termin in Rechnung stellen.

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